Entsorgung & Umwelt
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Recycling
Was verbirgt sich hinter WEEE und ElektroG?
Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Gemeint sind Elektro- und elektronische Geräte aller Art, vereinfacht gesagt, alles was Strom braucht.
Auf Grund der Tatsache, dass die Produktion und die Inanspruchnahme von Elektro- und Elektronikgeräten schon seit Jahren rapide zunimmt und natürlich damit auch das Abfallproblem in gleichem Umfang wächst, wurden bereits im Jahr 2000 auf europäischer Ebene Vorschläge zur Problemlösung erarbeitet und Ende 2002 in die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE-Richtlinie) gefasst.
Die WEEE-Richtlinie und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dienen somit den folgenden Zielen:
- Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen
- Die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern
Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten für Hersteller, Händler und Verbraucher klar geregelt.
Was tut STEPCRAFT, um die Ziele der WEEE-Richtlinie und des ElektroG zu erreichen?
Die Zielerreichung bei STEPCRAFT wird durch 2 Maßnahmen sichergestellt:
- STEPCRAFT ist bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) mit der Reg.-Nr. DE94222108 registriert. Die Stiftung EAR ist die gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des ElektroG und wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut. In diesem Rahmen registriert sie die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung von Sammelbehältern und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE).
- Unsere Rücknahmeverpflichtung aus dem ElektroG wickeln wir über unseren Partner Bitkom Servicegesellschaft mbH ab. Unser Partner übernehmen für uns die Rücknahme über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Woran erkennen Sie, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt?
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet werden:
Geräte mit dieser Kennzeichnung dürfen nicht über den Restmüll entsorgt, sondern müssen durch Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der örE der Wiederverwertung zugeführt werden.
Batteriegesetz – BattG
Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rochstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet.
Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.
Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelsysteme abgegeben werden.
Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen:
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!